Für wen ist der Einbau eines Smart Meters gesetzlich vorgeschrieben?
Der verpflichtende Einbau (Pflichteinbau) betrifft unter anderem:
- Haushalte mit einem jährlichen Stromverbrauch von mehr als 6.000 kWh
- Betreiber von Photovoltaikanlagen mit einer Leistung über 7 kW
- Nutzerinnen und Nutzer von Wärmepumpen oder Wallboxen ab 4,2 kW Anschlussleistung
Diese Pflichteinbauten werden nach und nach von den Stadtwerken Bochum umgesetzt.