Für wen ist der Einbau eines Smart Meters gesetzlich vorgeschrieben?

Der verpflichtende Einbau (Pflichteinbau) betrifft unter anderem:

  • Haushalte mit einem jährlichen Stromverbrauch von mehr als 6.000 kWh
  • Betreiber von Photovoltaikanlagen mit einer Leistung über 7 kW
  • Nutzerinnen und Nutzer von Wärmepumpen oder Wallboxen ab 4,2 kW Anschlussleistung

Diese Pflichteinbauten werden nach und nach von den Stadtwerken Bochum umgesetzt.

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