Gelten die neuen Meldefristen auch für Gas, Wasser und Wärme?

Auch wenn die aktuellen Änderungen beim 24-Stunden Wechsel primär Stromverträge betreffen, bitten wir Sie im Sinne einer effizienten Verwaltung, Eigentümer- und Mieterwechsel für alle Ihre Liegenschaften frühzeitig zu melden. Durch diese gebündelte Information ermöglichen wir eine gemeinsame Bearbeitung von Strom, Wasser, Gas und Wärme, was Ihren administrativen Aufwand erheblich reduziert.

Sorgen Sie für einen reibungslosen Ablauf: Melden Sie uns Umzüge bitte mindestens 14 Tage vorher. Für verspätete Meldungen in den Bereichen Wasser, Erdgas und Wärme prüfen wir weiterhin Lösungen im Rahmen der gesetzlichen und vertraglichen Möglichkeiten.

Top