Damit beim Auszug oder Einzug Ihrer Mieter keine unnötigen Kosten für Sie entstehen, ist es entscheidend, dass diese sich mindestens 14 Tage vor ihrem Umzug bei den relevanten Energielieferanten selbstständig an- und abmelden. Erfolgt dies nicht fristgerecht, können sogenannte "Zwischenverbräuche" entstehen, deren Kosten Ihnen als Eigentümer in Rechnung gestellt werden können.
Unser Tipp für Ihren Mietvertrag: Nehmen Sie am besten eine kurze Information in den Mietvertrag auf, in der steht, dass Ihre Mieter selbst dafür verantwortlich sind, sich bei den Energielieferanten an- und abzumelden. So sind Sie auf der sicheren Seite!
Steht Ihre Wohnung nach dem Auszug eines Mieters voraussichtlich leer, ist es notwendig, dies frühzeitig zu melden. Nutzen Sie hierfür am besten unser Online-Portal, über das Sie uns den Leerstand mindestens 14 Tage im Voraus mitteilen können. Wichtig ist zudem, dass Sie am Auszugstag die Schlusszählerstände des ausziehenden Mieters dokumentieren. Wenn ein neuer Mieter einzieht, informieren Sie diesen bitte rechtzeitig über die Notwendigkeit seiner eigenen Anmeldung bei den Energieversorgern.
Auch wenn die aktuellen Änderungen beim 24-Stunden Wechsel primär Stromverträge betreffen, bitten wir Sie im Sinne einer effizienten Verwaltung, Eigentümer- und Mieterwechsel für alle Ihre Liegenschaften frühzeitig zu melden. Durch diese gebündelte Information ermöglichen wir eine gemeinsame Bearbeitung von Strom, Wasser, Gas und Wärme, was Ihren administrativen Aufwand erheblich reduziert.
Sorgen Sie für einen reibungslosen Ablauf: Melden Sie uns Umzüge bitte mindestens 14 Tage vorher. Für verspätete Meldungen in den Bereichen Wasser, Erdgas und Wärme prüfen wir weiterhin Lösungen im Rahmen der gesetzlichen und vertraglichen Möglichkeiten.
Nach einer Leerstandsmeldung und dem Einzug eines neuen Mieters ist es wichtig zu wissen: Meldet dieser keinen eigenen Energievertrag an, erfolgt die Abrechnung von Strom und Gas zunächst über die Grundversorgung. Da uns der neue Mieter zu diesem Zeitpunkt noch nicht bekannt ist, werden diese Energiekosten Ihnen als Eigentümer in Rechnung gestellt.
Bitte beachten Sie, dass eine spätere Anmeldung des Mieters zu einem Wunschtarif gemäß aktueller Gesetzeslage nicht rückwirkend möglich ist. Der neue Vertrag kann frühestens am folgenden Werktag starten.
Um unnötige Kosten und zusätzlichen Verwaltungsaufwand zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen dringend, Ihre neuen Mieter rechtzeitig vor ihrem Einzug – idealerweise 14 Tage vorher – auf die Notwendigkeit der eigenen Anmeldung bei einem Energieversorger hinzuweisen.
Ja, die 24-Stunden-Wechsel-Regelung gilt für alle: Privat- und Gewerbekunden profitieren gleichermaßen von der Möglichkeit eines schnellen Lieferanten- oder Tarifwechsels. Sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind (insbesondere ein kündbarer Vertrag und vollständige Daten), kann der Wechsel bereits zum nächsten Werktag (Montag bis Freitag) erfolgen.
Denken Sie daran: Laufzeiten und Kündigungsfristen Ihres bisherigen Vertrags können den tatsächlichen Wechseltermin beeinflussen.
Es tut uns leid, dass Ihr Wechsel länger als die angestrebten 24 Stunden gedauert hat. Obwohl die neue gesetzliche Regelung einen schnellen, technischen Wechsel innerhalb dieses Zeitrahmens vorsieht, gibt es verschiedene Gründe, warum es im Einzelfall länger dauern kann:
Wir verstehen, dass ein schneller Wechsel wichtig für Sie ist und arbeiten daran, alle Prozesse so reibungslos wie möglich zu gestalten. Wenn Sie genauere Informationen zu Ihrem Fall wünschen, kontaktieren Sie bitte unser Kundenservice-Team.
Keine Sorge, auch wenn Sie vergessen haben, Ihre neue Wohnung anzumelden, werden Sie trotzdem mit Strom und Gas versorgt. Das funktioniert so:
Was Sie jetzt tun sollten:
Fazit: Sie müssen wahrscheinlich nicht im Dunkeln oder im Kalten bleiben. Aber damit Sie nicht unnötig viel bezahlen und einen Tarif bekommen, der zu Ihnen passt, ist es wichtig, dass Sie Ihre neue Wohnung jetzt anmelden. Wir helfen Ihnen gern dabei!