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Was muss ich bei einem Zähler für Gießwasser- oder zur Gartenbewässerung beachten?

Für Wassermengen, die nachweislich nicht in die öffentliche Abwasseranlage eingeleitet werden, muss keine Abwassergebühr bezahlt werden. Der Nachweis erfolgt durch die Messung eines separaten, geeichten und privaten Wasserzählers (Zwischenzähler), über den nur die Wassermengen entnommen werden können, die nicht in die Kanalisation eingeleitet werden.

Sofern Sie hinter dem Stadtwerke-Wasserzähler Ihrer Hausinstallation einen weiteren Zähler installieren lassen möchten, müssen Sie dafür privat einen Installateur beauftragen, der diesen fachgerecht einbaut.

Der Verbrauch für das Gießwasser wird mit der Abwassergebühr verrechnet - dafür wenden Sie sich bitte an die Stadt Bochum. Zuständig hierfür ist das Amt für Finanzsteuerung, die Abteilung Grundbesitzabgaben. Bitte wenden Sie sich an Ihren Sachbearbeiter bzw. Ihre Sachbearbeiterin, der/die in der Jahresveranlagung über Grundbesitzabgaben genannt ist.

Hier können Sie auch das Informationsblatt der Stadt Bochum dazu herunterladen.

Download Informationsblatt

 

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