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Wenn Sie bereits am 01.12.2022 durch uns mit Fernwärme oder Gas versorgt wurden, erlassen wir Ihnen den Dezemberabschlag.

Falls Sie nach dem 01.12.2022 bei uns in die Versorgung aufgenommen wurden, steht Ihr vorheriger Lieferant in der Pflicht, die Entlastung in Form der Soforthilfe an Sie weiterzugeben.

Da Sie bisher kein Gas bzw. keine Fernwärme von den Stadtwerken bezogen haben, können wir Ihnen leider keinen Dezember-Abschlag gutschreiben. Wir bitten hier um Verständnis, da uns die Berechnungsgrundlage für die Prognosen fehlt. 

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