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Muss ich für das Wärme Paket Eigentümer des Gebäudes sein?

Am einfachsten ist es, wenn Sie der alleinige Eigentümer des Gebäudes sind.

Ansonsten benötigen wir zur vertraglichen Vereinbarung des Wärme Pakets eine schriftliche Zustimmungserklärung aller Miteigentümer.

 

 

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