Eine Einzelvollmacht berechtigt für nur eine Geschäftshandlung. Diese können Sie hier hochladen.
Wenn Sie jedoch langfristig die gesamten Geschäfte unseres Kunden für diesen ausführen wollen, dann erfordert dies die Vorlage einer Vorsorgevollmacht.
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Die gerichtliche Urkunde über die Bestellung einer Rechtsbetreuung können Sie hier hochladen.
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Voraussetzung dafür, dass Sie stellvertretend für eine nicht geschäftsfähige Person die Korrespondenz mit uns übernehmen, ist die Vorlage einer sogenannten Vorsorgevollmacht.
Wir stellen Ihnen an dieser Stelle einen Link auf solch ein Dokument zur Verfügung: Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht (caritas.de)
Diese können Sie dann ausgefüllt hier hochladen.
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Wir helfen Ihnen gerne persönlich weiter.
Sie erreichen uns unter
0234 960-3737