Wer muss die CO2-Kostenaufteilung durchführen?
Bei Erhalt der Gas- oder Wärmerechnung durch den Vermieter (z.B. Zentralheizung) ist dieser für die CO2-Kostenaufteilung in der Heizkostenabrechnung verantwortlich. Erhält der Mieter die Rechnung (z.B. Gas-Etagen-Heizung), muss er den CO2-Kostenanteil des Vermieters ermitteln und sich diesen erstatten lassen.