09.10.2026
Der Energieausweis bekommt ein Update: Im kommenden Jahr gelten neue Regeln. Welche Hauseigentümer jetzt handeln sollten und wie die Stadtwerke Sie unterstützen.
Wie ist es um den Energieverbrauch eines Gebäudes bestellt? Das macht ein Energieausweis sichtbar. Eigentümer, Mieter und Käufer können damit die künftigen Energiekosten besser einschätzen. Ab dem 1. Januar 2027 ändern sich nun einige Vorgaben. Das hat mit Anforderungen des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG) zu tun. Außerdem wird die EU-Gebäuderichtlinie in deutsches Recht umgesetzt.
Bei Nichtwohngebäuden kann es sich lohnen, noch 2026 einen Energieausweis anzufordern, rät Daniel Augustinowski.
Bestehende, noch gültige Energieausweise müssen aber nicht vorzeitig ersetzt werden. Sie behalten grundsätzlich ihre Gültigkeit bis zum Ende ihrer zehnjährigen Laufzeit. „Nur wenn wegen umfassender Änderungen am Gebäude ein neuer Ausweis erforderlich ist, gelten die neuen Vorgaben“, erklärt Daniel Augustinowski, Projektingenieur Energiedienstleistungen bei den Stadtwerken Bochum.
Den Energieausweis gibt es in zwei Varianten: Der Verbrauchsausweis basiert auf dem tatsächlichen Energieverbrauch eines Gebäudes. Dem Bedarfsausweis liegt eine energetische Bilanz zugrunde. Welche Variante infrage kommt, hängt unter anderem von der Gebäudeart ab.
Befindet sich im Mehrfamilienhaus zum Beispiel ein Ladenlokal, Büro oder eine Arztpraxis, gilt ein Verbrauchsausweis nicht mehr. Hier ist grundsätzlich ein Bedarfsausweis für das Gesamtgebäude erforderlich.
Baudenkmäler sind nicht mehr automatisch von der Energieausweispflicht befreit. Er muss vorliegen, wenn sie verkauft, vermietet, verpachtet oder verleast werden. Das gilt auch bei der Verlängerung eines entsprechenden Vertrags. Im Einzelfall können allerdings gesetzliche Ausnahmen weiterhin greifen.
Während es beim Energieausweis für Wohngebäude ab 2027 also mehr Wahlfreiheit gibt, werden die Vorgaben bei Nichtwohngebäuden strenger. „Wer hier noch einen Verbrauchsausweis erhalten möchte, sollte ihn rasch anfordern“, rät Daniel Augustinowski. „Bis zum 31. Dezember 2026 gelten noch die bisherigen Regeln.“ Die Stadtwerke tragen Ihnen auf Anfrage gern die nötigen Verbrauchsdaten zusammen und erstellen für Sie Verbrauchsausweise für Wohn- und Nichtwohngebäude. So können Sie die neuen gesetzlichen Anforderungen einfach und rechtsicher erfüllen.
Ihre Ansprechpartner:
Daniel Augustinowski
Tel.: 0234 960-3520
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