Fernwärme in Bochum

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Primärenergiefaktor

Bei jedem Neubau oder jeder größeren Sanierung sind die engen Grenzwerte des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) für den Primärenergiebedarf eines Gebäudes einzuhalten. Eine wesentliche Berechnungsgrundlage ist der Primärenergiefaktor des jeweiligen Energieträgers. Der Faktor gibt für jeden Brennstoff die Effizienz der Energieerzeugung an.

Ein niedriger Primärenergiefaktor ermöglicht eine kostengünstige und einfache Erfüllung der strengen gesetzlichen Vorgaben. Weiterhin ist der Primärenergiefaktor eine wichtige Komponente für die Erstellung des Energiepasses. Energetisch günstig bewertete Gebäude lassen sich besser verkaufen oder vermieten. Außerdem setzen verschiedene zinsgünstige Darlehen, z. B. von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), für die Gewährung einen niedrigen Primärenergiefaktor voraus.

 

Bescheinigungen zu den Fernwärmenetzen

Die Stadtwerke Bochum Holding GmbH, die WGW und die FUW bescheinigen als Wärmenetzbetreiber, dass die energetische Bewertung nach FW 309 Teil 5:2021 und FW 309 Teil 7:2021 die Anforderungen nach § 44 GEG 2020 an die Fernwärme und Fernkälte erfüllt.

Primärenergiefaktor Stadtwerke Bochum Holding GmbH:
Stadtnetz Bochum: 0,49
Nahwärmenetz Langendreer in Bochum-Ost: 0,30
Nahwärmenetz Laerfeld in Bochum-Laer: 0,25
   
Primärenergiefaktor WGW:  
Stadtnetz Bochum: 0,49
   
Primärenergiefaktor FUW:  
Versorgungsnetz der FUW: 0,48
Niedertemperaturnetz der FUW auf Mark 51°7: 0,45
 
Laerfeld:   PEF = 0,2; Emissionen THG: 0g CO2/kWh -> (wird zur gesetzlichen Mindestgrenze von 0,25)
Langendreer:   PEF = 0,3; Emissionen THG: 10g CO2/kWh

Hinweis Nahwärmenetz Laerfeld in Bochum-Laer: Tatsächlicher Faktor 0,2. Kappung durch GEG §22 (1) auf 0,3. Erlaubter Sondereffekt nach GEG§22 (2) 0,05. Ergibt gesetzlich anrechenbaren Faktor 0,25 (in der gutachterlichen Bescheinigung rot umrandet)

Bei Rückfragen zu den Primärenergiefaktoren stehen Ihnen Donata Geller, 0234 960-3661 oder Martin Pillig, 0234 960-3662 gerne zur Verfügung.

Die Netzverluste der Bochumer Fernwärmenetze im Jahr 2022 stellen sich wie folgt dar:
Stadtwerke Bochum 55.590 MWh
WGW 14.848 MWh
FUW 21.470 MWh

Die Netzverluste ergeben sich aus der Differenz zwischen der Wärme-Netzeinspeisung und der nutzbaren Wärmeabgabe.

Netzzugang Fernwärme

Anschlussanfrage Fernwärme

Mit unserem Formular haben Sie die Möglichkeit rund um die Uhr eine Anschlussanfrage für das Fernwärmenetz der

  • Stadtwerke Bochum GmbH
  • WGW Wasser und Gas Westfalen GmbH & Co Holding KG
  • FUW GmbH

zu stellen.

Bitte schicken Sie das PDF-Dokument (Anschlussanfrage Fernwärme) ausgefüllt per Fax (0234 960 - 4000), per E-Mail (waermeversorgung@stadtwerke-bochum.de) oder per Post an die Stadtwerke Bochum GmbH (Adresse: Postfach 10 22 50, 44722 Bochum).

Inbetriebsetzungsantrag Fernwärme

Im Installateurportal können Sie Ihre Inbetriebsetzungsanträge für Fernwärme digital einreichen. Hier haben Sie die Möglichkeit rund um die Uhr, mit dem PC, Smartphone oder Tablet, Inbetriebsetzungsanträge online zu erstellen.

Nach Ihrer Erstregistrierung mit erfolgter Freischaltung stehen Ihnen unsere Onlineservices zur Verfügung.

Bei Fragen sind unsere technischen Kundenbetreuer gern für Sie da.

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