Jetzt Preis für Stadtwerke Basis Gas berechnen
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StadtwerkeBasis Gas - Die Grundversorgung für Bochumer Haushaltskunden
Mit StadtwerkeBasis Gas liefern wir Ihnen Erdgas gemäß den Allgemeinen Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden mit folgenden Vorteilen:
Im Rahmen der Grundversorgung mit Gas gilt der Gas-Haushaltstarif sowie die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden mit Gas aus dem Niederdrucknetz (Gasgrundversorgungsverordnung – GasGVV).
Preise für StadtwerkeBasis Gas gültig ab 01.01.2026
| Stufen | Kosten | Nettopreis * | Endpreis ** | |
|---|---|---|---|---|
| Preisstufe 1 bis 4.637 kWh / Jahr | Grundpreis in € / Jahr | 36,81 | 43,80 | |
| Arbeitspreis in ct / kWh | 11,83 | 14,08 | ||
| Preisstufe 2 bis 8.734 kWh / Jahr | Grundpreis in € / Jahr | 85,90 | 102,22 | |
| Arbeitspreis in ct / kWh | 10,77 | 12,82 | ||
| Preisstufe 3 bis 11.549 kWh / Jahr | Grundpreis in € / Jahr | 127,00 | 151,13 | |
| Arbeitspreis in ct / kWh | 10,30 | 12,26 | ||
| Preisstufe 4 bis 43.650 kWh / Jahr | Grundpreis in € / Jahr | 168,73 | 200,79 | |
| Arbeitspreis in ct / kWh | 9,94 | 11,83 | ||
| Grenzpreis ab 43.651 kWh / Jahr *** | in ct / kWh | 10,32 | 12,28 | |
* Nettopreis = einschließlich Gasspeicherumlage, CO2-Kosten nach BEHG, Erdgassteuer, Abgaben nach der Konzessionsabgabenverordnung, Netznutzungsentgelt und Kosten für Messung und Abrechnung.
** Endpreis = Nettopreis zuzüglich der zurzeit gültigen Umsatzsteuer von 19 %.
*** Grenzpreis: Unterschreitet der sich aus Grund- und Arbeitspreis ergebende Durchschnittspreis den Grenzpreis, so wird anstelle von Grund- und Arbeitspreis dieser Grenzpreis berechnet. Das gilt zurzeit für einen Jahresverbrauch von mehr als 44.620 kWh pro Anlage.
Preisblatt StadtwerkeBasis Gas gültig ab 01.01.2026:
Preisblatt StadtwerkeBasis Gas - Grundversorgung
Preisblatt StadtwerkeBasis Gas gültig bis 31.12.2025:
Preisblatt StadtwerkeBasis Gas - Grundversorgung
Die Verordnung über die Allgemeinen Bedingungen für die Grundversorgung Gas können Sie auf den Seiten des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz einsehen: