Strom Grund- und Ersatzversorgung
Auf dieser Seite finden Sie die Preisblätter, Vertrags- und Lieferbedingungen zur Grund- und Ersatzversorgung für die Gebiete, in denen wir außerhalb von Bochum als Grundversorger tätig sind.
Gemäß §38 EnWG i. V. m. §3 der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Strom aus dem Niederspannungsnetz vom 26.10.2006 in der jeweils gültigen Fassung versorgen wir Sie in Gebieten, in denen die Stadtwerke Bochum GmbH gem. §36 Abs. 2 EnWG Grundversorger ist, daher im Rahmen der sogenannten Ersatzversorgung. Das Lieferverhältnis endet, sobald die Belieferung des Kunden auf der Basis eines Energieliefervertrages erfolgt.
Netzgebiet Stadtpalais Potsdam
Die Verordnung über die Allgemeinen Bedingungen für die Grundversorgung Strom können Sie auf den Seiten des Bundesministeriums für Justiz und für Verbraucherschutz einsehen.