Ab sofort gelten neue Meldefristen bei Umzügen
Was bedeutet das für Sie?
Ab sofort gelten neue Meldefristen bei Umzügen
Was bedeutet das für Sie?
An- und Abmeldung beim Umzug
Neue Regelung und Fristen
Ab sofort sind bei Umzügen keine rückwirkenden An- oder Abmeldungen Ihres Stromvertrags mehr zulässig. Bitte beachten Sie unsere Frist von mindestens 14 Tagen vor Ihrem Ein- oder Auszug, um zusätzliche Kosten zu vermeiden. Mögliche zusätzliche Kosten bei einer verspäteten Meldung haben wir untenstehend für Sie erläutert.
Beispiel: Damit Ihr Umzug am 8. Juni reibungslos verläuft, melden Sie bis zum 25. Mai (14 Tage vor Ihrem Umzug) Ihre alte Wohnung ab und Ihre neue Wohnung an. Wählen Sie dabei gleich Ihren Wunschtarif aus. Am 8. Juni - Ihrem Ein- und Auszugstag - selbst benötigen wir dann nur noch die Zählerstände (Schluss- und Anfangszählerstand) Ihrer alten und neuen Wohnung von Ihnen.
Um alles Weitere kümmern wir uns – Ihre Schlussrechnung für die alte Wohnung erhalten Sie automatisch. Entspannen Sie sich und freuen Sie sich auf Ihr neues Zuhause!
Ein Beispiel: Wenn Sie am 8. Juni ausziehen und sich nicht umgehend abmelden, wird der Energieverbrauch Ihrer alten Wohnung weiterhin über Ihren bestehenden Vertrag abgerechnet. Gleichzeitig zahlen Sie für Ihre neue Wohnung Energiekosten über einen weiteren Vertrag. Melden Sie dann beispielsweise Ihre alte Wohnung erst am 17. Juni ab, endet der Vertrag für Ihre alte Wohnung erst am 18. Juni.
So vermeiden Sie doppelte Energiekosten beim Auszug:
Informieren Sie uns idealerweise mindestens 14 Tage vor Ihrem Auszug über Ihre Abmeldung. So können Sie doppelte Kosten vermeiden und Ihren Umzug entspannt abschließen.
Ein Beispiel: Wenn Sie am 8. Juni in eine neue Wohnung ziehen und sich nicht vorab anmelden, wird Ihr Energieverbrauch automatisch über den Grundversorgungstarif abgerechnet. Hierbei werden Ihrem Vermieter zunächst Ihre Energiekosten in Rechnung gestellt. Eine rückwirkende Anmeldung mit Ihrem Wunschtarif ist nicht möglich, falls Sie sich nach Ihrem Einzug für einen anderen Tarif entscheiden. Melden Sie sich beispielsweise erst am 17. Juni an, beginnt Ihr neuer Vertrag frühestens am 18. Juni.
So vermeiden Sie unnötige Energiekosten beim Einzug in Ihre neue Wohnung:
Informieren Sie uns mindestens 14 Tage vor Ihrem Einzug, wenn Sie einen anderen Tarif wünschen. Mit Ihrer frühzeitigen Anmeldung können Sie unnötige Kosten vermeiden und Ihren Start im neuen Heim entspannt angehen.
Lieferantenwechsel in 24 Stunden
Neue Fristen in der technischen Kommunikation
Ab dem 6. Juni 2025 gelten neue Regelungen der Bundesnetzagentur. Der sogenannte 24-Stunden-Lieferantenwechsel sorgt dafür, dass Sie schneller erfahren, wann Ihr Stromvertrag bei einem neuen Anbieter starten kann. Sobald Sie einen neuen Vertrag abschließen, stimmen sich Stromlieferant, Netzbetreiber und Messstellenbetreiber innerhalb von 24 Stunden über den frühestmöglichen Liefertermin ab und informieren Sie darüber.
Wichtig: Dies bedeutet nicht, dass Sie den Anbieter innerhalb von 24 Stunden wechseln können. Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen Ihres aktuellen Vertrags bleiben unverändert. Die Änderung betrifft den technischen Ablauf im Hintergrund, nicht den vertraglichen Beginn.
Halten Sie für einen reibungslosen Wechsel Ihre Marktlokations-Identifikationsnummer (MaLo-ID) bereit. Diese 11-stellige Nummer identifiziert Ihre Verbrauchsstelle eindeutig. Sie finden die MaLo-ID auf Ihrer Rechnung oder Vertragsunterlagen (Strom oder Gas) – nicht auf Ihrem Zähler selbst.
Die MaLo-ID finden Sie häufig in Ihren Vertragsunterlagen, im Rechnungskopf oder unter der Aufschlüsselung Ihrer Verbrauchsdaten auf Ihrer Gas- oder Stromrechnung. Bei unseren Rechnungen wird die 11-stellige MaLo-ID unter dem Begriff "Marktlokation" geführt.
Die Marktlokations-Identifikationsnummer (MaLo-ID) ist eine eindeutige Kennnummer (vergleichbar mit einer IBAN), die zur klaren Identifizierung Ihrer Verbrauchsstelle dient. Sie ermöglicht eine schnellere und unmissverständliche Kommunikation zwischen Energielieferanten, Netz- und Messstellenbetreibern sowie Ihnen als Verbraucher, beispielsweise bei einem Lieferantenwechsel.
Die MaLo-ID existiert sowohl für Strom- als auch für Gasanschlüsse. Sie finden sie auf Ihrer aktuellen Strom- oder Gasrechnung.
Möchten Sie Ihren Stadtwerke Bochum-Tarif wechseln? Bitte beachten Sie, dass dies aufgrund neuer gesetzlicher Vorgaben erst zu einem zukünftigen Termin (frühestens zum nächsten Werktag) möglich ist. Informieren Sie sich über die Laufzeiten und Kündigungsfristen Ihres aktuellen Vertrags im Online-Kundencenter, um einen reibungslosen Wechsel zu gewährleisten.
Möchten Sie von Ihrem Lieferanten zu den Stadtwerke Bochum wechseln? Dann benötigen wir von Ihnen den Namen Ihres aktuellen Energieversorgers und Ihre Marktlokations-ID (MaLo-ID). Diese 11-stellige Nummer finden Sie in der Regel auf Ihrer Stromrechnung. Wenn Sie Ihre MaLo-ID nicht finden können, ist das kein Problem – geben Sie uns einfach Ihre Zählernummer, und wir ermitteln die MaLo-ID für Sie.
Bitte beachten Sie, dass Ihr gewünschter Wechseltermin in der Zukunft liegen muss. Ein rückwirkender Wechsel ist nicht möglich.
An- und Abmeldung für Privatkunden
Online-Services für Ihr Anliegen
Ob Umzug, Zählerstand oder persönliches Gespräch – hier finden Sie schnell und einfach die passenden Services. Melden Sie Ihren Umzug bequem online, übermitteln Sie Ihren Zählerstand direkt oder vereinbaren Sie einen Beratungstermin vor Ort. Wir unterstützen Sie gerne bei allen Anliegen rund um Ihre Energieversorgung.
FAQ rund um den 24-Stunden Wechsel
Nicht die passende Antwort gefunden? Gerne beantworten wir Ihre Frage.