Für Wassermengen, die nachweislich nicht in die öffentliche Abwasseranlage eingeleitet werden, muss keine Abwassergebühr bezahlt werden. Der Nachweis erfolgt durch die Messung eines separaten, geeichten und privaten Wasserzählers (Zwischenzähler), über den nur die Wassermengen entnommen werden können, die nicht in die Kanalisation eingeleitet werden.

Sofern Sie hinter dem Stadtwerke-Wasserzähler Ihrer Hausinstallation einen weiteren Zähler installieren lassen möchten, müssen Sie dafür privat einen Installateur beauftragen, der diesen fachgerecht einbaut.

Der Verbrauch für das Gießwasser wird mit der Abwassergebühr verrechnet - dafür wenden Sie sich bitte an die Stadt Bochum. Zuständig hierfür ist das Amt für Finanzsteuerung, die Abteilung Grundbesitzabgaben. Bitte wenden Sie sich an Ihren Sachbearbeiter bzw. Ihre Sachbearbeiterin, der/die in der Jahresveranlagung über Grundbesitzabgaben genannt ist.

Hier können Sie auch das Informationsblatt der Stadt Bochum dazu herunterladen.

Download Informationsblatt

 

Bei Problemen und Schäden melden Sie sich bitte bei unserer Verbundleitstelle.

Diese können Sie täglich, rund um die Uhr unter der Nummer 0234 960 - 2222 erreichen.

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Gerne beraten wir Sie zu all unseren Produkten auch persönlich - füllen Sie dazu einfach das Kontaktformular aus. 

 

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