Submetering ist die verbrauchsabhängige Erfassung und Abrechnung der anteiligen Wärme-, Warmwasser- und Kaltwasserkosten in Gebäuden zur privaten oder gewerblichen Nutzung von Wohn- oder Gewerbeeinheiten.

Es umfasst die Überlassung der dafür benötigten messtechnischen Ausstattung aus unserem Geräteprogramm auf Mietbasis. Messtechnische Ausstattung meint Heizkostenverteiler, Wasser- und Wärmezähler, Gateways und Knoten.

Die empfangenen Messdaten werden weiterverarbeitet und als Grundlage für die Energie- und Heizkostenabrechnung genutzt.

 

Submetering ist ein Produkt für Vermieter, kleine und große Immobilienverwalter sowie die Wohnungswirtschaft.

Grundsätzlich kann Submetering von jedem Vermieter genutzt werden - denn nach § 556 BGB sind Vermieter allgemein verpflichtet, eine Nebenkostenabrechnung für ihre Mieter zu erstellen.

 

  • Alle Verbrauchswerte werden monatlich per Funk erfasst.
  • Sie erhalten transparente und rechtssichere Abrechnungen, inklusive Verbrauchsmenge, Neben- und Energiekosten.
  • Die Terminkoordination mit Messdienstleistern entfällt.
  • Sämtliche Daten auf einen Blick in unserem Online Portal.
  • Die Anforderungen der EED Richtlinie werden erfüllt. Die Darstellung der Verbräuche und Zählerstände werden durch das Online-Kundenportal gewährleistet (2 Zählerstände pro Monat).
  • Stammdaten können Sie hier schnell und einfach selbst einpflegen.
  • Die verschlüsselte Übertragung garantiert höchste Datensicherheit.
  • Keine Manipulation der Daten durch Dritte möglich.
  • Heizkostenabrechnung aus einer Hand.
  • Abrechnung, Forderungsmanagement und Kundenservice.

 

Die voraussichtliche Dauer jeder Baumaßnahme wird in der Baustellenbeschreibung genannt. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass es sich hier um „ca. Angaben“ handelt. Wir sind hier von technischen Abläufen und der Witterung abhängig.

 

Je nach Beschaffenheit Ihrer Immobilie werden Wärmemengenzähler oder einzelne Heizkostenverteiler verbaut. Hinzu kommen Warm- und Kaltwasserzähler. Die Daten dieser Geräte werden über einen Knotenpunkt in Ihrer Immobilie verschlüsselt an das Gateway gesendet. Über dieses Gateway gelangen die Daten anschließend in unser System.

 

Nein, für die Nutzung bedarf es keiner Zustimmung der Mieter.

 

Die Kosten für unser Submetering setzen sich aus verschieden Bestandteilen zusammen:

  • Gerätemiete (Zählertechnik, Knotenpunkt und Gateway),
  • Dienstleistungskosten, bestehend aus Kosten für die Datenübermittlung und Dateneinlesung,
  • Abrechnungskosten,
  • Forderungskosten,
  • Kundenservice und
  • individuellen Sonderleistungen.

 

 

Der Knotenpunkt wird installiert, um die Verbrauchsmessdaten zu empfangen und zu verarbeiten. Wenn mehrere Netzwerkknoten innerhalb einer Liegenschaft eingesetzt werden, erfolgt die Kommunikation untereinander ebenfalls per Funk, so dass innerhalb des Netzwerks keine Verkabelung notwendig ist.

Innerhalb des Funknetzwerks (OMS-Standard) werden alle Messwerte der Verbrauchsmessgeräte ausgetauscht, so dass jeder Netzwerkknoten die aktuellen Verbrauchswerte, Monatsendwerte und Stichtagswerte aller Messgeräte im Netzwerk speichert. Durch dieses Arbeitsprinzip ist es möglich, das gesamte Netzwerk an einem beliebigen Netzwerkknoten auszulesen.

Das Gateway übermittelt anschließend diese Verbrauchsmessdaten verschlüsselt und automatisch über das GSM-Mobilfunknetz sicher zur Weiterverarbeitung an unsere Abrechnungsabteilung.

 

Die regelmäßigen Wartungsintervalle und die fälligen Instandsetzungsmaßnahmen übernehmen komplett die Stadtwerke Bochum für Sie.

 

Im Onlineportal der Stadtwerke Bochum können Sie Ihre Daten und Abrechnungen jederzeit einsehen.

 

 

 

Die Vertragslaufzeit richtet sich nach der gültigen Eichfrist der verbauten Zählertechnik:

  • Heizkostenverteiler: 10 Jahre,
  • Wärmemengenzähler: 5 Jahre,
  • Warmwasserzähler: 5 Jahre,
  • Kaltwasserzähler: 6 Jahre.

 

Der Zeitraum, bis Ihr Objekt auf Submetering-Technik umgestellt ist, beträgt nach Bestellzeitpunkt rund 4 bis 6 Wochen.

Die Gerätetechnik ist batteriebetrieben und daher autark vom Stromnetz.

 

Wir arbeiten bei der Installation mit ausgewählten Fachhandwerksbetrieben aus der Region zusammen.

 

Falls der Mieter eine Beschädigung der Technik zu verantworten hat, muss er auch die entsprechenden Kosten dafür tragen.

 

 

Ein Gateway kann die Verbrauchsmessdaten von bis zu 300 Nutzeinheiten verarbeiten.

 

 

Die verbaute Technik bleibt über den gesamten Nutzungszeitraum Eigentum der Stadtwerke Bochum.

 

 

Wesentliche Bestandteile der neuen Energieeffizienzrichtlinie (EED) sind das Bereitstellen von unterjährigen Verbrauchsinformationen für Wohnungsnutzer sowie der verpflichtende Einsatz von Funkmesstechnik in der Verbrauchserfassung.

Fernauslesbare Zähler bzw. Heizkostenverteiler sollen seit dem 25.10.2020 zwei Mal jährlich eine Information an den Endverbraucher senden. Auf Verlangen oder wenn eine elektronische Zustellung der Abrechnung erfolgt, mindestens vierteljährlich.

Ab dem 01.01.2022 muss mindestens monatlich eine Information an den Endverbraucher versendet werden oder über das Internet auf Basis des tatsächlichen Verbrauchs bereitgestellt werden.

Ab 01.01.2027 müssen alle Bestandsgeräte fernauslesbar sein. Nicht fernauslesbare Geräte müssen ausgetauscht werden.

 

Nach Eichablauf der verbauten Zähler erfolgt ein Tausch der Geräte und eine entsprechende Vertragsverlängerung, wenn Sie die bestehende Vereinbarung weiterführen möchten.

 

 

Zwei Mal monatlich werden Daten gesendet und zur Verfügung gestellt.

 

Für die einzelnen Produkte gelten hinsichtlich der zur Verbrauchserfassung genutzten Zähler folgende Eichfristen:

 

  • Heizkostenverteiler: 10 Jahre,
  • Wärmemengenzähler: 5 Jahre,
  • Warmwasserzähler: 5 Jahre,
  • Kaltwasserzähler: 6 Jahre.

 

 

 

Der Mieter erhält nach einer Zahlungserinnerung seine erste Mahnung, bleibt auch diese unbeachtet, senden wir eine zweite Mahnung an den Mieter.
Muss eine dritte Mahnung erfolgen, geht das gleiche Schreiben an den Eigentümer/ Vermieter. Der EGT wird sozusagen haftbar gemacht für den Mieter und muss bei Zahlungsverzug/ Nichtzahlung aufkommen. Der Vermieter muss dann im Innenverhältnis die Forderung beim Mieter klären.

 

 

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