09.10.2025
Mieterstrom wertet Immobilien auf, bedeutet für Vermieter aber auch Papierkram. Immer? Nein, nicht immer: Ganz ohne geht es beim Mieterstromangebot der Stadtwerke. Wie das funktioniert und wie Vermieter damit auch ihre Solarpflicht erfüllen können.
Darüber freuen sich Mieter: Solarstrom zu einem günstigen Preis – per Photovoltaikanlage vom Dach des eigenen Wohnhauses. Reicht er nicht, fließt automatisch Strom aus dem Netz. Ganz klar: Mit solchen Mieterstromangeboten können Vermieter ihre Immobilie und ihr Image aufwerten. Betreiben sie die Anlage selbst, müssen sie sich allerdings nicht nur um Anschaffung und Wartung der Anlage kümmern, sondern auch um den Verkauf und die Abrechnung des Solar-Stroms.
Wer das nicht möchte, kann auf das Mieterstrommodell der Stadtwerke Bochum setzen. Sie installieren eine eigene PV-Anlage auf dem Mietshaus und übernehmen dafür auch die Anschaffungskosten. Den Solarstrom verkaufen sie dann selbst an die Mieter – zu einem attraktiven Strompreis, der noch unter dem Basisstromtarif der Stadtwerke liegt. Nach einer Laufzeit von zwanzig Jahren geht die PV-Anlage schließlich kostenlos an den Vermieter über. Er kann dann entscheiden, ob er sie in Eigenregie betreiben will oder den Vertrag mit den Stadtwerken verlängert.
„Mit diesem Angebot hat ein Vermieter die Möglichkeit, im Haus ohne hohe Anfangsinvestitionen klimafreundlichen Strom anzubieten“, erklärt Christian Rusche vom Vertrieb Großkunden der Stadtwerke Bochum. „Er beteiligt sich nur mit einem Baukostenzuschuss, der sich nach dem Verbrauch im Gebäude und der Anlagengröße auf dem Dach richtet.“ Da die Stadtwerke die Anlage betreiben, muss sich der Vermieter nicht um die Abrechnung des erzeugten Stroms kümmern. Das übernehmen sie ebenso wie die regelmäßige Wartung der Anlage.
Stadtwerke-Experte Christian Rusche: „Vermieter können ohne hohe Anfangsinvestitionen klimafreundlichen Strom anbieten.“
Die Teilnahme der Mieter am Mieterstrom ist freiwillig. Das ist gesetzlich geregelt. Beim Mieterstrom der Stadtwerke gelten die Verträge immer für zwei Jahre. Danach kann der Mieter sie verlängern oder problemlos einen anderen Stromvertrag wählen. „In der Regel ist es aber so, dass sich die Mieter über den attraktiven Strompreis freuen. Und sie finden es gut, dass sie so zum Klimaschutz beitragen können“, bringt Rusche seine Erfahrungen auf den Punkt. Er hat in den vergangenen zwei Jahren schon mehrere Mehrfamilienhäuser der VBW Bauen und Wohnen GmbH in Bochum mit dem Mieterstrom der Stadtwerke versehen. Seit Kurzem steht das Angebot nun auch privaten Vermietern offen.
Für Vermieter bietet der Stadtwerke-Mieterstrom noch ein besonderes Plus. Mit ihm können sie nämlich auch ihre PV-Pflicht erfüllen, ohne viel Geld in die Hand zu nehmen: Schon jetzt sind Solar-Anlagen auf Neubauten verbindlich. Und ab dem 1. Januar 2026 müssen auch Bestandsbauten PV-Module tragen, sobald das Dach komplett saniert wird.
Die Umsetzung des Stadtwerke-Mieterstrommodells ist für Vermieter unkompliziert. Zunächst analysiert Rusche mit seinem Team, ob es sich bei einer Immobilie wirtschaftlich lohnt. Kommt dann eine Solaranlage aufs Dach, profitieren Sie von einer reibungslosen Abwicklung. Denn bei den Stadtwerken liegt alles in einer Hand – von der Installation über die Abrechnung bis zum Kundenservice. Für diesen grünen Mieterstrom können Sie entspannt grünes Licht geben.
Mieterstrom-Modelle gibt es in verschiedenen Varianten. Für die gängigsten Modelle gilt:
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