07.08.2026
Wer über eine Photovoltaikanlage nachdenkt, sollte nicht zu lange warten. Die feste Einspeisevergütung sinkt schrittweise – und ihre Zukunft ist politisch ungewiss. Alle, die jetzt in eine Anlage investieren, sichern sich noch attraktive Bedingungen.
Foto oben: kelvn/Shutterstock.com
Sonne satt: Die PV-Anlage läuft auf vollen Touren und produziert Mengen von Sonnenstrom. Soviel, dass sie sich vor Ort nicht alle verbrauchen lassen. Der Überschuss fließt deshalb ins öffentliche Netz – und dafür wiederum fließt ein planbares Entgelt auf das Konto des Anlagenbetreibers. Auf diese Weise trägt die Einspeisevergütung seit vielen Jahren zur Wirtschaftlichkeit von Solaranlagen bei. Der gesetzlich festgelegte Vergütungssatz verringert sich allerdings alle sechs Monate. Zurzeit beträgt er ein Prozent je Anpassung. Das bedeutet: Je später eine Anlage in Betrieb geht, desto geringer fällt die Vergütung für überschüssigen Solarstrom aus.
Zudem gibt es in der Politik konkrete Pläne, die Einspeisevergütung ab 2027 einzuschränken oder sogar ganz abzuschaffen. Anlagen, die zwischen 2027 und 2029 ans Netz gehen, sollen für drei Jahre eine abgesenkte Übergangszahlung erhalten, bevor sie dann auf Direktvermarktung umstellen müssen. Der Anspruch auf die Vergütung wird jedoch schrittweise begrenzt: So soll er 2027 für Neuanlagen unter 50 Kilowatt gelten, 2028 für Anlagen unter 25 Kilowatt. 2029 wären nur noch Anlagen unter sieben Kilowatt berechtigt. Ob es tatsächlich in dieser Form kommt, ist offen.
Klar ist jedoch: Die Rahmenbedingungen werden sich künftig verändern. „Wer sich auf jeden Fall das Recht auf Einspeisevergütung sichern will, bringt seine Anlage während der aktuellen Vergütungsphase ins Netz, die vom 1. August 2026 bis 31. Januar 2027 gilt“, rät Christian Rusche vom Vertrieb Energiedienstleistungen der Stadtwerken Bochum. „Er erhält dann außerdem die bis dahin gültigen Vergütungssätze für die gesamte Förderdauer von 20 Jahren.“
Sollte die Politik bis Ende dieses Jahres noch keinen Entschluss zum Thema Einspeisevergütung gefasst haben, wird die Vergütung für Anlagen mit einer Leistung von bis zu 100 Kilowatt am 1. Februar 2027 erneut angepasst. Dann sinken die Sätze wieder um ein Prozent.
Aktuell gilt für die Überschusseinspeisung bei Anlagen mit einer Leistung von bis zu 100 kW diese Vergütung (bei Netzanschluss bis 31. Januar 2027):
„Die Entgelt-Unterschiede wirken auf den ersten Blick gering. Da die Vergütung jedoch für den gesamten Förderzeitraum festgeschrieben wird, summieren sich selbst wenige Zehntelcent über viele Jahre und Tausende eingespeiste Kilowattstunden. Das ergibt dann einen durchaus spürbaren Betrag“, erklärt Rusche.
Doch nicht nur die Vergütung zahlt aufs Konto ein. Betreiber von PV-Anlagen machen sich auch unabhängiger von steigenden Stromkosten. Viele Experten rechnen langfristig mit höheren Energiepreisen – auch die Stadtwerke kalkulieren mit einer Preissteigerung von rund zwei Prozent pro Jahr. „Wer noch dieses Jahr in PV investiert, profitiert dadurch wirtschaftlich gleich doppelt. Das macht den Einstieg besonders attraktiv“, sagt Christian Rusche. Mit seinem Team berät er Sie gerne, wie sich eine passende PV-Lösung für Ihr Unternehmen umsetzen lässt.
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