04.12.2025
Sonne sorgt für Hitze, aber auch für klimafreundliche Energie. Deshalb greift die Solarpflicht in Nordrhein-Westfalen ab 2026 auch bei Dachsanierungen an Bestandsgebäuden. Was hier genau gilt – und wie Sie langfristig Kosten sparen.
Mehr grüner Strom direkt vor Ort: Auch damit möchte Nordrhein-Westfalen zum Erreichen der Klimaziele beitragen. Deshalb müssen hier gewerbliche und private Neubauten seit einiger Zeit eine Photovoltaik-Anlage erhalten. Ebenso größere gewerblich genutzte Parkplätze. Ab nächstem Jahr greift die Solarpflicht nun auch bei einer Dachsanierung an Bestandsgebäuden. Sie gilt für Dachflächen über fünfzig Quadratmetern: Wird das Dach komplett neu gedeckt, müssen anschließend PV-Module darauf. Alternativ darf es auch Solarthermie sein.
Die zusätzlichen Ausgaben können sich durch Einsparungen beim Strom schon nach einigen Jahren amortisieren. „Langfristig entsteht sogar ein Kostenvorteil, da zum Beispiel PV-Strom vom eigenen Dach unabhängiger von steigenden Energiepreisen macht. Zugleich entsteht mehr Planungssicherheit“, weiß Julian Knepper, Projektmanager Energiedienstleistungen bei den Stadtwerken Bochum. Photovoltaikanlagen erhöhen außerdem den Wert einer Immobilie und machen sie für Käufer und Mieter attraktiver.
Julian Knepper, Projektmanager Energiedienstleistungen: „PV-Strom vom eigenen Dach macht unabhängiger von steigenden Energiepreisen.“
Ist es technisch oder wirtschaftlich nicht möglich, eine PV-Anlage zu errichten, fällt die Solarpflicht weg. Ansonsten müssen die Module mindestens dreißig Prozent der Dachfläche bedecken oder folgende Anforderungen erfüllen:
Nicht-Wohngebäude
Wohngebäude
Meistens ist es wirtschaftlich nicht sinnvoll, nur die Minimalanforderungen abzudecken. „PV-Module sind nicht mehr teuer. Daher sollten Hauseigentümer genau abwägen, wieviel Strom sie tatsächlich brauchen“, rät Knepper. Auch mit Blick auf die Zukunft, denn „vielleicht möchten Sie demnächst eine Lademöglichkeit für Elektrofahrzeuge einrichten.“ Der Fachmann berät Sie gerne, welche PV-Anlagengröße für Ihre individuellen Anforderungen ideal ist.
Wer sein Kapital anders einsetzen möchte, kann die PV-Anlagen von den Stadtwerken auch pachten. Das reicht ebenfalls aus, um die Solarpflicht zu erfüllen. Zum Ende des Pachtvertrages besteht dann die Möglichkeit, die Anlage günstig zu übernehmen.
Ohne hohe Anfangsinvestitionen dennoch die Vorteile von Solar nutzen: Das machen die Stadtwerke auch bei Parkplätzen möglich. Hierfür bieten sie Solarcarports zur Pacht an. Denn seit 2022 müssen in NRW neu gebaute gewerbliche Parkflächen mit mehr als 35 Stellplätzen eine Überdachung mit PV-Anlage haben. Das gilt auch bei Erweiterungen bestehender Parkflächen. PV-pflichtig sind allerdings nur die neugebauten Stellplätze.
Doch auch hier rechnet es sich oft, mehr Fläche mit Modulen zu bedecken, so Julian Knepper. „Mit dem Sonnenstrom lässt sich die E-Firmenflotte kostengünstig laden oder die Beleuchtung versorgen.“ Selbst für Besitzer kleinerer Parkflächen kann sich daher eine PV-Überdachung häufig lohnen. Zumal Solarcarports gleich doppelt punkten: Sie fangen nicht nur die Energie der Sonne ein, sondern schützen Fahrzeuge auch vor glühender Hitze – ein Plus an Komfort für Kunden und Mitarbeitende.
Ihr Ansprechpartner:
Julian Knepper
Team Energiedienstleistungen
Tel.: 0234 960-3076
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