Informationen für Vermieter
Fragen rund um die Energieversorgung gehören für Vermieter und Vermieterinnen zum Tagesgeschäft. Gerne unterstützen wir Sie mit dem passenden Produkt, der nötigen Information oder bedarfsgerechten Energielösung.
Informationen für Vermieter
Fragen rund um die Energieversorgung gehören für Vermieter und Vermieterinnen zum Tagesgeschäft. Gerne unterstützen wir Sie mit dem passenden Produkt, der nötigen Information oder bedarfsgerechten Energielösung.
Fragen rund um Zähler und Leerstand
Aufgrund der abgegebenen Willenserklärung sind wir verpflichtet, diese zu akzeptieren und nehmen die Abmeldung des Mieters vor. Da ein vertragsloser Zähler durch den örtlichen Netzbetreiber ausgebaut werden würde, werden Sie, als Eigentümer, automatisch angemeldet. Aufgrund dieses Vorgehens werden hohe Aus- und Einbaukosten vermieden. Wir bitten Sie, die Unstimmigkeiten bezüglich der anfallenden Kosten, direkt mit Ihren Mietern zu klären.
Bitte beachten Sie, dass die Mieter sich selbst wieder auf den Zähler anmelden müssen. Erst dann können wir die Wiederanmeldung der Mieter vornehmen.
Hinweis für intelligente Messsysteme (iMSys): Achtung! Falls Sie ein intelligentes Messsystem für Ihren Stromverbrauch haben, ist keine rückwirkende An- und Abmeldung möglich. In diesem Fall kann nur tagesaktuell an- und abgemeldet werden. Am besten nutzen Sie hierfür unsere Serviceformulare. Weiterführende Informationen zu intelligenten Messsystemen finden Sie auf der Website der Stadtwerke Bochum Netz.
Wenn sich der Vormieter abgemeldet hat und sich Ihr neuer Mieter anschließend nicht auf Ihren Zähler angemeldet hat, informiert uns der zuständige Netzbetreiber über einen Zähler ohne gültigen Vertrag.
Solange uns keine Meldung über einen Einzug Ihres neuen Mieters vorliegt, gehen wir davon aus, dass Sie als Wohnungseigentümer derzeit den alleinigen Zutritt zur Wohnung haben. Aus diesem Grund werden Sie automatisch angemeldet, weil ein vertragsloser Zähler durch den örtlichen Netzbetreiber ausgebaut wird. Mit diesem Vorgang werden werden hohe Aus- und Einbaukosten vermieden.
Sollten Sie z. B. anhand eines Übergabeprotokolles nachweisen können, dass Ihr Mieter bereits in der Wohnung wohnt, nehmen wir eine rückwirkende Anmeldung auf den Mieter vor. Hier ist zu beachten, dass eine Anmeldung nur mit der gesetzlich vorgeschriebenen Frist von bis zu 6 Wochen rückwirkend erfolgen kann. Alle entstandenen Verbräuche außerhalb dieser Frist müssen im Innenverhältnis zwischen Mieter und Eigentümer geklärt werden.
Hinweis für intelligente Messsysteme (iMSys): Achtung! Falls Sie ein intelligentes Messsystem für Ihren Stromverbrauch haben, ist keine rückwirkende An- und Abmeldung möglich. In diesem Fall kann nur tagesaktuell an- und abgemeldet werden. Am besten nutzen Sie hierfür unsere Serviceformulare. Weiterführende Informationen zu intelligenten Messsystemen finden Sie auf der Website der Stadtwerke Bochum Netz.
Gemäß § 11 Abs. 2 CO2KostAufG ist die Aufteilung der CO2-Kosten zwischen Vermieter und Mieter erst auf alle vollständigen Abrechnungszeiträume anzuwenden, die am bzw. ab dem 01.01.23 beginnen.
Entscheidend dafür ist der Abrechnungszeitraum, in dem der Vermieter die Nebenkosten auf die Mieter umlegt, und nicht unbedingt der Abrechnungszeitraum der Gas- oder Wärmerechnung mit den Stadtwerken.
Wie in den oben beschriebenen Beispielen ersichtlich wird, erfolgt die CO2-Kostenaufteilung in den allermeisten Fällen erst frühestens Anfang 2024. Die Stadtwerke Bochum GmbH wird Ihnen zum gegebenen Zeitpunkt mit der Abrechnung alle notwendigen Informationen zur Verfügung stellen, die zur Aufteilung der CO2-Kosten zwischen Vermieter und Mieter notwendig sind.
Fragen rund um Submetering
Der Mieter erhält nach einer Zahlungserinnerung seine erste Mahnung, bleibt auch diese unbeachtet, senden wir eine zweite Mahnung an den Mieter.
Muss eine dritte Mahnung erfolgen, geht das gleiche Schreiben an den Eigentümer/ Vermieter. Der EGT wird sozusagen haftbar gemacht für den Mieter und muss bei Zahlungsverzug/ Nichtzahlung aufkommen. Der Vermieter muss dann im Innenverhältnis die Forderung beim Mieter klären.
Die regelmäßigen Wartungsintervalle und die fälligen Instandsetzungsmaßnahmen übernehmen komplett die Stadtwerke Bochum für Sie.
Der Zeitraum, bis Ihr Objekt auf Submetering-Technik umgestellt ist, beträgt nach Bestellzeitpunkt rund 4 bis 6 Wochen.
Wir arbeiten bei der Installation mit ausgewählten Fachhandwerksbetrieben aus der Region zusammen.
Falls der Mieter eine Beschädigung der Technik zu verantworten hat, muss er auch die entsprechenden Kosten dafür tragen.
Die Kosten für unser Submetering setzen sich aus verschieden Bestandteilen zusammen:
Nach Eichablauf der verbauten Zähler erfolgt ein Tausch der Geräte und eine entsprechende Vertragsverlängerung, wenn Sie die bestehende Vereinbarung weiterführen möchten.
Die Vertragslaufzeit richtet sich nach der gültigen Eichfrist der verbauten Zählertechnik:
Nein, für die Nutzung bedarf es keiner Zustimmung der Mieter.
Die verbaute Technik bleibt über den gesamten Nutzungszeitraum Eigentum der Stadtwerke Bochum.