Für die Zustellung Ihrer Verbrauchsabrechnung gelten gesetzliche Fristen.

Wir sind gemäß dem Energiewirtschaftsgesetz (§ 40c Abs. 2 EnWG) verpflichtet, Ihnen innerhalb von 6 Wochen nach Ende Ihres Abrechnungszeitraums eine Rechnung zu übermitteln.

 In der Regel beträgt der Abrechnungszeitraum (das sogenannte Energiewirtschaftsjahr) für die Energiebelieferung 12 Monate. Nach Ablauf dieser Zeit beginnt die sechswöchige Frist für die Abrechnung.

Nutzen Sie dazu am besten unser Online-Formular. Ihre Zählerstände werden direkt an unser Abrechnungssystem übermittelt und digital verarbeitet.

Direkt zur Zählerstandseingabe
Sind haben sich bereits im unserem Online-Kundencenter registriert? Dann können Sie Zählerstände auch dort jederzeit übermitteln. Sie sehen dort auch zum Abgleich Ihre Zählernummern und die zuletzt abgelesenen Zählerstände. Zusätzlich können Sie sich auch Ihre zurückliegenden Verbräuche anzeigen lassen und eine Rechnungssimulation durchführen.

 Online-Kundencenter

Eine weitere Möglichkeit der Zählerstandsübermittlung: Mit unserer APP können Sie uns den Zählerstand per Foto zusenden.

Die Zählernummer lässt sich auf Ihrem Zähler finden oder auf Ihrer letzten Rechnung.

Den Zählerpunkt finden Sie auf Ihrer Vertragsbestätigung oder Abrechnung.

Der Zählerstand wird anhand der Vorjahreswerte ermittelt.

Der Zählerpunkt ist die Identifikationsnummer für Lieferstellen. Da dieser nur einmalig existiert, kann der Standort genau identifiziert werden.

Zähler befinden sich für gewöhnlich entweder im Keller, im Treppenhaus oder direkt in der Wohnung.

Um die Jahresrechnung richtig erstellen zu können.

Bitte teilen Sie uns beim Auszug, nach der Schlüsselabgabe, Ihren Zählerstand des alten Zählers mit.

Mit dieser Angabe können wir Ihre Abschlussrechnung erstellen.

Informieren Sie uns dann nach Erhalt der Schlüssel für Ihr neues Zuhause über den dortigen Zählerstand.

 

Ein intelligentes Messsystem (iMSys) besteht neben der modernen Messeinrichtung aus einem Kommunikationsmodul, dem sogenannten Smart-Meter-Gateway. Während eine moderne Messeinrichtung die Verbrauchsdaten nur anzeigt, kann das intelligente Messsystem die Daten zusätzlich fernübertragen.

 

Die Funktionsweise einer modernen Messeinrichtung wird Ihnen in der Bedienungsanleitung erläutert. Diese finden Sie auf unserer Internetseite.

 

Ja, auch intelligente Messsysteme (iMSys) verbrauchen im geringen Maße Strom. Der Stromverbrauch der modernen Messeinrichtung wird allerdings nicht erfasst und Ihnen somit auch nicht in Rechnung gestellt. Der Stromverbrauch wird stattdessen vom Netzbetreiber getragen.

 

Der Stromverbrauch wird alle Viertelstunde erhoben und einmal täglich durch das Smart-Meter-Gateway an die berechtigten Marktteilnehmer (Energielieferant, Netzbetreiber) übertragen. Die Marktteilnehmer benötigen diese Daten zur Bilanzierung der Strommengen und zur Netzbilanzierung.

 

In diesem Fall haben sich die Mieter bereits vor ihrem Auszug bei uns abgemeldet.  

Wir dürfen diese Mieter ohne deren persönliche Zustimmung nicht wieder anmelden. 

Wir bitten Sie, Ihre Mieter über diesen Sachverhalt zu informieren! 

 

Ein intelligentes Messsystem besteht aus einer modernen Messeinrichtung (Basiszähler) und dem Smart-Meter-Gateway (Kommunikationseinheit). Zusammen bilden sie das intelligente Messsystem.

 

Sie benötigen lediglich eine handelsübliche Taschenlampe, um den Lichtsensor des Zählers auf der Vorderseite anzuleuchten.

 

Für die Zusendung Ihrer persönlichen PIN verwenden Sie bitte das Kontaktformular. Die PIN wird Ihnen aus Datenschutzgründen per Post zugestellt.

 

Das intelligente Messsystem ist ein Baustein der Energiewende. Wichtigstes Ziel dabei ist die Verbesserung der Energieeffizienz. Intelligente Messsysteme erlauben Ihnen einen besseren Überblick über Ihren Stromverbrauch und sollen Sie dazu anregen, mit Energie bewusster umzugehen, um die Energieversorgung insgesamt effizienter zu gestalten.

Nein. Für die Ablesung des Zählers ist nur die erste Displayzeile relevant. Hierzu muss die PIN nicht eingegeben werden. Die erste Displayzeile kann aus eichrechtlichen Gründen nicht abgeschaltet werden.

 

Wenn sich Ihre neuen Mieter nicht innerhalb von vier bis maximal sechs  Wochen bei uns  anmelden, erkundigen wir uns üblicherweise beim Wohnungseigentümer, auf welchen Namen der bislang vertragslose Zähler nun angemeldet werden soll. 

Unter 1.8.1 wird der Niedertarif (NT) angezeigt, unter 1.8.2 der Hochtarif (HT).

 

Nein. Die PIN-Eingabe kann beliebig oft wiederholt werden, ohne eine Sperrung der modernen Messeinrichtung zu verursachen.

 

Ja, die gespeicherten historischen Verbrauchswerte können zum Beispiel bei einem Nutzerwechsel (z.B. Mieterwechsel) durch Sie gelöscht werden. Die genaue Vorgehensweise entnehmen Sie bitte der Bedienungsanleitung. Diese finden Sie auf unserer Internetseite.

 

Nein, die PIN kann von Ihnen nicht geändert werden.

 

Der  Messstellenbetreiber besetzt neben dem Lieferanten und dem Netzbetreiber eine eigene Marktrolle auf dem deutschen Energiemarkt. Er ist verantwortlich für den Einbau, den Betrieb und die Wartung der Zähler sowie für die Gewährleistung einer mess- und eichrechtskonformen Messung.

Sie haben die Möglichkeit, den Messstellenbetreiber frei zu wählen, wenn dieser einen einwandfreien Messstellenbetrieb gemäß Messstellenbetriebsgesetz gewährleistet.

 

Die Eichgültigkeit für intelligente Messsysteme (iMSys) beträgt acht Jahre.

 

Nein, Sie benötigen keinen Internetzugang.

 

Ja, intelligente Messsysteme sind geeicht.

 

 

Grundlage für die Einführung intelligenter Messsysteme ist das Gesetz über den Messstellenbetrieb und die Datenkommunikation in intelligenten Energienetzen (Messstellenbetriebsgesetz; MsbG).

Das MsbG ist im September 2016 in Kraft getreten.

Ja, auch moderne Messeinrichtungen verbrauchen im geringen Maße Strom. Der Stromverbrauch der modernen Messeinrichtung wird allerdings nicht erfasst und Ihnen somit auch nicht in Rechnung gestellt. Stattdessen tragen wir, der Netzbetreiber, den Stromverbrauch.

 

Der Zähler ist Eigentum der Stadtwerke Bochum Netz GmbH. Für die Bereitstellung des Zählers fallen Gebühren an, die auch dann monatlich gezahlt werden müssen, wenn keine Verbrauchsmessung erfolgt.

Alternativ haben Sie die Möglichkeit, den Zähler kostenpflichtig ausbauen zu lassen. 

 

Die moderne Messeinrichtung versendet keinerlei Daten. Moderne Messeinrichtungen sind technisch nicht dazu in der Lage, da sie über keine Funk- oder Internetverbindung verfügen. Bedenken bezüglich der Datenübermittlung sind deshalb unbegründet.

 

Moderne Messeinrichtungen sind digitale Stromzähler, die den Stromverbrauch besser veranschaulichen als die klassischen, analogen Zähler. Sie verfügen über ein digitales Display, das neben dem aktuellen Stromverbrauch auch tages-, wochen-, monats- und jahresbezogene Stromverbrauchswerte für die letzten 24 Monate anzeigen kann.

 

 

Ihre Daten zu schützen, ist uns ein besonderes Anliegen. Der Betrieb des Smart-Meter-Gateway Administrators (SMGWA) wird dazu in regelmäßigen Zeitabständen durch akkreditierte Prüfstellen überwacht. Alle drei Jahre ist eine Rezertifizierung des SMGWA erforderlich. Außerdem zertifiziert und überwacht das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) entsprechend vorgegebener Schutzprofile die Smart-Meter-Gateways selbst und die Prozesse der Gerätehersteller. Dies bietet Ihnen ein sehr hohes Sicherheitsniveau. 

Wird Ihr Stromverbrauch über ein intelligentes Messsystem (iMSys) erfasst, ist zu beachten, dass An- und Abmeldungen aufgrund gesetzlicher Vorgaben nur tagesaktuell vorgenommen werden können. Eine rückwirkende An- und Abmeldung ist nicht möglich.

Ein intelligentes Messsystem, abgekürzt auch iMSys genannt, besteht aus einer modernen Messeinrichtung (Basiszähler) und einem Smart-Meter-Gateway (Kommunikationseinheit).

Das intelligente Messsystem soll Ihnen einen besseren Überblick über Ihren Stromverbrauch ermöglichen und dazu anregen, bewusster mit Energie umzugehen, um die Energieversorgung insgesamt effizienter zu gestalten.

Ein intelligentes Messsystem sieht wie folgt aus: 

Ihr Stromverbrauch wird alle Viertelstunde erhoben und einmal täglich über das sogenannte Smart-Meter-Gateway an die zuständigen Marktteilnehmer (Lieferant, Netzbetreiber) übermittelt.

Weitere Informationen zum intelligenten Messsystem (iMSys) finden Sie im FAQ-Bereich des zuständigen Netzbetreibers der Stadtwerke Bochum Netz GmbH.

Zum FAQ-Bereich der Stadtwerke Bochum Netz

Ein Smart Meter, auch als intelligentes Messsystem (iMSys) bezeichnet, setzt sich aus zwei Hauptkomponenten zusammen: einer modernen Messeinrichtung, sprich einem digitalen Stromzähler, sowie einer Kommunikationseinheit, bekannt als Smart-Meter-Gateway.

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