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    Gebäudemodernisierungsgesetz – das ändert sich
    Comeback der Gasheizung?

09.10.2026

Beim Heizen gibt es künftig mehr Spielraum – auch Gas- und Ölheizungen sind wieder möglich. Doch welche Lösung passt zum eigenen Gebäude? Was die Stadtwerke raten und welche Änderungen für Hausbesitzer wichtig sind.

Die Heizung ist in die Jahre gekommen und eigentlich könnte auch noch eine Photovoltaikanlage aufs Dach. Da stellt sich die Frage: Was ist hier künftig vorgeschrieben? Und was ist im konkreten Fall sinnvoll? Denn seit das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) am 29. Juli 2026 das Gebäudeenergiegesetzt (GEG) abgelöst hat, gibt es neue Regeln für die Wärmeversorgung und energetische Modernisierung von Gebäuden. „Es besteht nun mehr Wahlfreiheit in der Wärmeversorgung. Der Weg weist allerdings Richtung CO2- freie oder -reduzierte Heizungen“, erklärt Tobias Höll vom Vertrieb Energiedienstleistungen der Stadtwerke. Ob die neuen Regelungen dazu beitragen, die Klimaschutzziele zu erreichen, will der Bund 2030 überprüfen.

Die wichtigsten Regelungen im Überblick

  • Die bisherige 65-Prozent-Vorgabe für erneuerbare Energien beim Heizen entfällt. Hauseigentümer können beim Heizungstausch zwischen verschiedenen Technologien wählen.
     
  • Neue Öl- und Gasheizungen dürfen weiterhin eingebaut werden. Eine Beratung vor dem Einbau ist nicht mehr vorgeschrieben. Neue fossile Heizungen müssen allerdings schrittweise steigende Anteile der gesetzlich vorgesehenen Brennstoffe nutzen, die entweder erneuerbar sind oder bei denen kein oder nur sehr wenig CO2 freigesetzt wird:
    • 10 Prozent ab 2029
    • 15 Prozent ab 2030
    • 30 Prozent ab 2035
    • 60 Prozent ab 2040
    • 100 Prozent ab voraussichtlich 2045
       
  • Zwischen 2029 und 2034 lässt sich die Beimischungspflicht auch über Solarthermieanlagen erfüllen. Möglich sind zudem Wärmepumpen-Hybridheizungen oder Biomasse-Hybridheizungen.
     
  • Arbeiten fossile Heizungen in Bestandsgebäuden, muss der Vermieter bestimmte Kosten mit dem Mieter teilen:
    • Ab 1. Januar 2028: Die Hälfte der Gasnetzentgelte und CO2-Kosten.
    • Ab 1. Januar 2029: Die Hälfte der Kosten für verpflichtend beizumischende Brennstoffe.
       
  • Fällt eine bestehende Gas-, Öl- oder Flüssiggasheizung ab 2028 irreparabel aus, gibt es für den Einbau einer neuen Heizung eine Übergangsfrist: Sie darf zunächst weiter nach den Vorgaben betrieben werden, die zum Zeitpunkt des Ausfalls gelten. Nach zwölf Monaten greifen die dann aktuellen Anforderungen.
     
  • Mehr als 30 Jahre alte Konstanttemperaturkessel dürfen nun weiter in Betrieb bleiben.
     
  • Stromdirektheizungen sind unter folgenden Bedingungen erlaubt:
    • Neubau: Die energetische Dämmung muss 45 Prozent besser sein als die Neubauanforderung verlangt
    • Im Bestand: Die energetische Dämmung muss die gesetzlichen Anforderungen um mindestens 30 Prozent unterschreiten.
    • Ein- und Zweifamilienhäuser: Wenn sie selbst genutzt werden.
    • Nichtwohngebäude: Bei Raumhöhen über vier Metern und dezentralen Gebläse-/Strahlungsheizungen
       
  • Bei Nichtwohngebäuden mit Heizungs-, Klima- oder Lüftungsanlagen, die eine Leistung von mehr als 70 Kilowatt haben, ist spätestens Ende 2029 eine Gebäudeautomation erforderlich. Sie muss Energieverbräuche erfassen, überwachen und die Anlagen effizient steuern können. Unternehmen brauchen dann kein separates Energiemanagementsystem einzuführen.
     
  • Bei Nichtwohngebäuden darf der Primärenergiebedarf ab 1. Januar 2030 das 3,50-Fache und ab 1. Januar 2033 das 2,95-Fache des Referenzgebäudewerts nicht überschreiten. Als Nachweis gilt im Allgemeinen ein Energieausweis.
    Als erfüllt gilt die Anforderung außerdem, wenn das Gebäude
    • ab 1996 erbaut wurde
    • spätestens seit 1995 auf einem vergleichbaren Wärmeschutzniveau liegt
    • hauptsächlich mit Biomasse oder Wärmepumpe beheizt wird oder an ein Fernwärmenetz angeschlossen ist.
       
  • Ab 1. Januar 2027 greifen neue Regelungen für Energieausweise.
     
  • Die Vorgaben für Solarpflichten im GModG sind für Nordrhein-Westfalen nicht relevant: Hier gibt es bereits weitergehende landesrechtliche Vorgaben.
    • Ausnahme 1: Für öffentliche Nichtwohngebäude mit bestimmter Quadratmeterzahl gilt ab 2028 eine Sanierungspflicht ohne Sanierungsanlass: Maßgeblich ist allein ihre Nutzfläche.
    • Ausnahme 2: Während NRW keine Solarpflicht für reine Wohnparkplätze ausspricht, gilt beim GmodG: Ab 1. Januar 2030 gibt es eine bundesrechtliche Solarpflicht für neu errichtete, überdachte Parkplätze, die direkt an Gebäude angrenzen.
Modernes Wohngebäude mit Solaranlage im Herbst (Bild KI-generiert) ©

Mehr Anfragen für Wärmepumpen

Die neue Freiheit bei der Heizungswahl macht die Entscheidung also nicht unbedingt einfacher. Ein Gaskessel darf zwar wieder eingebaut werden – doch wer heute investiert, sollte auch an die künftigen Anforderungen der Wärmeversorgung denken. „Ob eine Gasheizung langfristig die passende Lösung für das jeweilige Gebäude ist, hängt von mehreren Faktoren ab“, sagt Höll. „Denn hier spielen auch die künftige Entwicklung der Energiepreise, der CO2-Kosten und die Anforderungen an erneuerbare Brennstoffe eine Rolle.“

 

Der Mitarbeiter der Stadtwerke Bochum beobachtet, dass die Nachfrage nach anderen Lösungen weiter steigt. „Ganz selten erkundigt sich bei uns noch jemand nach einer neuen Gasheizung. Stattdessen erhalten wir deutlich mehr Anfragen für Wärmepumpen als noch im vergangenen Jahr – vor allem für Mehrfamilienhäuser.“

 

Sie planen eine neue Heizung und möchten sie vielleicht auch noch mit Solarenergie kombinieren? Dann sollten Sie nicht nur die aktuelle Rechtslage, sondern Ihr gesamtes Gebäude in den Blick nehmen. Tobias Höll und sein Team unterstützen Sie gerne dabei, eine maßgeschneiderte Lösung zu finden. Denn wer heute gut plant, stellt die Weichen für Kosten und Komfort von morgen.

 

Ihr Ansprechpartner:

Tobias Höll

Tel.: 0234 960-3071

tobias.hoell@stadtwerke-bochum.de

Fazit:

  • Seit dem 29. Juli 2026 ersetzt das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) das Gebäudeenergiegesetz (GEG). Die 65-Prozent-Vorgabe für erneuerbare Energien beim Heizen entfällt.
  • Gas- und Ölheizungen bleiben möglich. Im Laufe der kommenden Jahre sollen ihnen steigende Anteile erneuerbarer Brennstoffe beigemischt werden.
  • Für größere Nichtwohngebäude wird Gebäudeautomation Pflicht.
  • Bei den Stadtwerken steigt die Anfrage nach Wärmepumpen – auch für Mehrfamilienhäuser.

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