Sie können den Entstörungsdienst der Stadtwerke Bochum 24 Stunden am Tag, auch an Sonn- und Feiertagen erreichen. Die Entstörungsnummer lautet für Strom und öffentliche Beleuchtung: 0234 960 1111. Die Entstörungsnummer für Gas und Wasser lautet 0234 960 2222. Die Entstörungsnummer für Fernwärme lautet 0234 960 - 3333.

Weiter Infos und eine Störungs-Übersichtskarte für Strom finden Sie auch hier auf der Stadtwerke Bochum Netz-Seite.

 

In aller Kürze: Um einen Schätzwert zu erhalten, können Sie die Kubikmeter mit 10 multiplizieren und erhalten so den ungefähren Jahresverbrauch in Kilowattstunden.

Im Detail: Sollte Ihnen der Gasverbrauch nur in Kubikmetern bekannt sein, können Sie ihn wie folgt in kWh umrechnen: Multiplizieren Sie den Gasverbrauch in Kubikmetern mit dem Brennwert und der Zustandszahl. Der Brennwert gibt die Wärmemenge an, die bei der Verbrennung freigesetzt wird. Er variiert je nach Gasnetz und liegt etwa zwischen 8,0 und 12,5 pro Kubikmeter. Die Zustandszahl drückt den örtlichen Temperaturdurchschnitt und Luftdruck aus. Die beiden Werte finden Sie auf Ihrer Gasrechnung oder Sie können beim örtlichen Netzbetreiber erfragt werden. Sind Brennwert und Zustandszahl nicht bekannt, kann die Kubikmeterzahl mit 10 multipliziert werden, was einen guten Schätzwert ergibt.

Wichtig: Die Preise des neuen Gasanbieters richten sich nach den verbrauchten Kilowattstunden. Der Brennwert des örtlichen Gases und die Zustandszahl ändern sich durch den Anbieterwechsel nicht.

Die Gasversorgung wird durch die Gasarten L-Gas (Low Caloric Gas) und H-Gas (High Caloric Gas) sichergestellt. Für die Zukunft ist die Umstellung auf H-Gas notwendig, weil das L-Gasvorkommen sinkt. Infolgedessen müssen in einigen Fällen die Leitungssysteme angepasst werden. Es müssen außerdem alle Geräte umgestellt werden, die direkt an eine L-Gasleitung angeschlossen sind. Das können folgende Geräte sein: Gasthermen, Gasherde, Brennwert- oder andere Heizkessel, Gasöfen oder -kamine.

Die Stadtwerke Bochum versorgen Ihre Kunden im Bochumer Versorgungsgebiet bereits ausschließlich mit H-Gas.

Erdgas ist in seiner Ursprungsform geruchslos, weshalb die Versorger geruchsintensive Substanzen beimischen.

Meist basieren die verwendeten Duftstoffe auf Schwefel, welche für einen deutlich wahrnehmbaren fauligen Geruch sorgen.

Bei Austritt von Gas, sollte man Fenster und Türen öffnen, die Nachbarn informieren, das Gebäude verlassen und erst dann die Feuerwehr rufen.

Außerdem sollte man Funken und Flammen unbedingt vermeiden.

Single/kleine Wohnung: 5.000-7.000 kWh

Paar/größere Wohnung: 10.000-12.000 kWh

Familie/Einfamilienhaus: 25.000-35.000 kWh

Multiplizieren Sie den Gasverbrauch in Kubikmetern mit dem Brennwert und der Zustandszahl. Der Brennwert gibt die Wärmemenge an, die bei der Verbrennung freigesetzt wird. Die Zustandszahl drückt den örtlichen Temperaturdurchschnitt und Luftdruck aus. Die beiden Werte finden Sie auf Ihrer Gasrechnung oder Sie können beim örtlichen Netzbetreiber erfragt werden

Der Arbeitspreis könnte auch Verbrauchspreis heißen, denn er ist der Preis pro verbrauchter Kilowattstunde Gas und wird in der Einheit Cent/kWh angegeben.

Zum 01.01.2021 wurde in Deutschland das von der Bundesregierung beschlossene Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) wirksam. Demnach müssen für Brennstoffe wie Heizöl, Benzin, Diesel oder Erdgas CO2-Zertifikate erworben werden. Die Kosten dafür haben alle Verbraucher dieser Brennstoffe zu tragen. Mit den CO2-Kosten gemäß BEHG erhöht sich Ihr Gas-Arbeitspreis.

Beispiel: Bochumer Gaskunden in der Grundversorgung mit einem StadtwerkeBasis-Vertrag und einem durchschnittlichen Verbrauch von 7.500 Kilowattstunden im Jahr müssen seit Januar 2021 mit einer monatlichen Mehrbelastung von rund 3,38 Euro brutto rechnen. Dies entspricht einer Preissteigerung von etwa 6,6 Prozent. Diese Steigerung muss jeder Energieversorger an seine Kunden weitergeben.

Mit dem Brennstoffemissionshandelssystem (BEHG)  möchte die Bundesregierung die Umweltbelastungen durch fossile Brennstoffe reduzieren, um die beschlossenen Klimaschutzziele zu realisieren.

www.bmuv.de/gesetz/brennstoffemissionshandelsgesetz

 

Der Gas-Grundpreis ist der verbrauchsunabhängige Anteil des Gaspreises für die Bereitstellung Ihres Gasanschlusses.

Diese Gebühr wird jeden Monat berechnet - auch dann, wenn Sie mal kein Gas verbraucht haben sollten.

 

Grundsätzlich besteht Ihr Energiepreis aus einem monatlichen Grundpreis und dem Verbrauchspreis pro Kilowattstunde (Arbeitspreis). In Ihrem Gaspreis sind sämtliche Abgaben und Steuern bereits enthalten:

die gesetzlichen Abgaben
die Erdgassteuer
die Konzessionsabgabe
die Kosten für Netznutzung, Zähler und Abrechnung

Mit unserem klimaneutralen Ökogas haben wir uns für eine ökologisch sinnvolle Alternative entschieden. Dabei kommt zwar kein Ökogas bei Ihnen Zuhause in der Leitung an, aber wir sorgen dafür, dass klimaschädliche Emissionen, die während des Betriebs ihrer Heizungsanlage entstehen, kompensiert werden.

Jedesmal, wenn Sie Ihren Thermostat betätigen, um es schön warm zu haben, verursacht der gewünschte Heizvorgang einen CO2-Ausstoß. Durch die Förderung von geprüften Klimaschutzprojekten werden diese klimaschädlichen Gase ausgeglichen. Dieser CO2-Ausgleich erfolgt bei den Stadtwerken Bochum zu 100% durch die Förderungen von Projekten mit direkter Klimawirksamkeit.

Unsere Nachhaltigkeitsagentur, die KlimaInvest Green Concepts, prüft und bescheinigt zusammen mit unabhängigen Prüforganisationen, wie z. B. dem TÜV, dass die von uns geförderten Projekte nachhaltig und ökologisch sinnvoll sind. Außerdem garantiert dieser Projektstandard, dass keine Klimaschutzprojekte gefördert werden, die auch ohne unseren Beitrag zum Klimaschutz umgesetzt würden.

 

Der Gas-Grundversorger ist das Energieversorgungsunternehmen, das in dem Gebiet, in dem Sie wohnen, die meisten Haushaltskunden mit Gas beliefert. Es sind in der Regel die örtlichen Stadtwerke, die im Auftrag der jeweiligen Kommune die Versorgung der Bevölkerung mit Energie sicherstellen.

 

Ihren bestehenden Gasvertrag müssen Sie im Regelfall nicht selbst kündigen, da Sie uns im Rahmen Ihres Auftrags eine Vollmacht zur Kündigung erteilen können. Wir kündigen dann für Sie Ihren alten Gasvertrag pünktlich zum Liefertermin und übernehmen alle Formalitäten. Einzige Ausnahme: Wenn Sie aufgrund einer Preisanpassung oder einer anderen kurzfristigen Kündigungsmöglichkeit zu uns wechseln möchten, sollten Sie Ihren Vertrag aufgrund der knapp bemessenen Zeit selbst kündigen. In diesem Falle teilen Sie uns bitte das Enddatum Ihres Vertrags bei der Bestellung mit.

Für eine Umstellung von Öl auf Gas muss zunächst ein Antrag auf Versorgung (Stadtwerke Bochum Netz) gestellt werden. Daraufhin erhalten Sie ein Angebot. Sollten Sie das Angebot annehmen, wird ein Termin vor Ort mit Ihnen vereinbart, bei dem geprüft wird, wie die Gasleitung in das Haus geführt wird. Anschließend muss ein SHK-Handwerker kommen und eine neue Gas-Brennwert Heizung installieren.

Single: 3.800 kWh/Jahr
Paar: 5.000 kWh/Jahr
Kleinfamilie: 12.000 kWh/Jahr
Großfamilie: 18.000 kWh/Jahr

Lassen Sie Ihre Anlage einmal im Jahr durch eine zugelassene Installationsfirma überprüfen und warten.

Eine exakte Differenzierung nach Herkunftsländern speziell für Bochum ist leider nicht möglich. Aufgrund der geografischen Lage erhält Bochum einen großen Anteil norwegischen Erdgases, aber auch aus anderen Lieferländern.

Für die Erdgasversorgung in Deutschland sind Russland und Norwegen die wichtigsten Lieferländer. Bundesregierung und Energiewirtschaft arbeiten mit Hochdruck an zusätzlichen Lieferwegen.

Die Bundesregierung hat am 23.06.2022 die Alarmstufe im Notfallplan Gas ausgerufen. Das bedeutet, die Versorgungslage in Deutschland ist angespannt. Eine Verschlechterung der Situation kann nicht ausgeschlossen werden. Aktuell ist die Gasversorgung in Bochum gesichert. Wie alle Gasversorger in Deutschland sind jedoch auch die Stadtwerke Bochum abhängig von überregionalen Gaslieferungen. Daher bereiten wir uns intensiv auf eine mögliche Gasmangellage vor. Dazu tagt regelmäßig ein Krisenstab der Stadtwerke Bochum Gruppe. Es wurden detaillierte Notfall- und Krisenpläne für einen solchen Fall erarbeitet. Die Stadtwerke Bochum stehen über die energiewirtschaftlichen Verbände im engen Austausch mit der Bundesregierung und werden alle notwendigen Schritte ergreifen, um die Versorgung im kommenden Winter zu sichern. Wir bitten alle Kundinnen und Kunden, dem Aufruf der Bundesregierung zu folgen und wo eben möglich Energie einzusparen!

Grundsätzlich sind Gasgeräte eigensicher. Die Gasarmatur misst den Mindestfließdruck. Sobald der Gasdruck einen Mindestfließdruck unterschritten hat, wechselt das Gerät in den Störungsmodus. Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Installateurunternehmen.

Die Gasspeicherumlage beträgt aktuell 0,145 ct/kWh netto und wurde am 18. August 2022 von Trading Hub Europe (THE) veröffentlicht. Die Höhe der festgelegten Gasbeschaffungsumlage wird regelmäßig überprüft und kann angepasst werden. Zwischen zwei Anpassungen sollen jedoch grundsätzlich drei Monate liegen. Es kann also sein, dass sich bereits nach drei Monaten Änderungen ergeben, die eine erneute Preisanpassung notwendig machen. Allerdings gilt das für Preisanpassungen nach oben und nach unten.

Jede Kilowattstunde Gas, die wir im Sommer einsparen, trägt dazu bei, dass mehr Gas eingespeichert wird. Daher sind alle Gasverbraucher aufgerufen, so viel Energie wie möglich einzusparen. Das gilt für die Bürgerinnen und Bürger ebenso wie für die Industrie. Es braucht jetzt eine gemeinsame Kraftanstrengung!

Dazu gehören kleine Dinge im Alltag wie das Senken der Raumtemperatur oder die Dauer des Duschens. Noch mehr und vor allem nachhaltig Energie sparen können Hausbesitzer durch eine energetische Gebäudesanierung, um die Energieeffizienz des Gebäudes zu erhöhen. Dazu zählen beispielsweise der Einsatz von Photovoltaik oder alternativer Heizungssysteme.

Insbesondere im kommenden Winter sollten Haushalte auch noch stärker auf ihr Heizverhalten achten. Als Faustformel gilt: Durch ein Grad weniger Raumtemperatur lässt sich der Gasverbrauch um sechs Prozent reduzieren.

Die Bundesregierung hat dazu aufgerufen, Gasheizungen möglichst noch im Sommer warten zu lassen. Auch dadurch kann der Gasverbrauch reduziert werden.

Viele weitere Energiespartipps, auch für den Strombereich, gibt es zum Beispiel unter www.stadtwerke-bochum.de/EsMachtVielAus.

Die Alarmstufe wurde vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz ausgerufen. Sie tritt ein, wenn laut Notfallplan Gas „eine Störung der Gasversorgung oder eine außergewöhnlich hohe Nachfrage nach Gas vorliegt, die zu einer erheblichen Verschlechterung der Gasversorgungslage führt, der Markt aber noch in der Lage ist, diese Störung oder Nachfrage zu bewältigen, ohne dass nicht marktbasierte Maßnahmen ergriffen werden müssen.“ Mit der ausgerufenen Alarmstufe wird die Beobachtung intensiviert und das Signal gesetzt, dass der Verbrauch aus Vorsorgegründen reduziert werden soll.

Die Bundesnetzagentur berichtet über die aktuelle Lage der Gasversorgung unter www.bundesnetzagentur.de.  

Die Umlage kann erstmals für den Oktober 2022 erhoben werden. Energieversorgern ist es in der Regel nicht möglich, diese Umlagen vorzufinanzieren. Daher werden viele Energieversorger gezwungen sein, ihren Kunden die Umlage mit einer Preisänderung bereits im Oktober oder mit etwas Zeitverzug weiterzugeben.

Die Gasspeicherumlage wird nach derzeitigem Stand vom Markgebietsverantwortlichen gegenüber den Bilanzkreisverantwortlichen vom 1. Oktober 2022 bis zum 1. April 2025 erhoben.

Die Weitergabe der Umlagen durch die Energieversorgungsunternehmen an die Endkunden ist bisher nicht ausdrücklich geregelt und kann davon abweichen.

Für den Fall einer Engpasssituation gibt es in ganz Europa Sicherungsmechanismen, die selbstverständlich auch in Deutschland und bei uns in Bochum gelten. Mit Notfall- und Krisenplänen haben wir uns intensiv auf einen solchen Fall vorbereitet.

Haushaltskunden und sensible Einrichtungen wie beispielsweise Krankenhäuser und Altenpflegeheime sind durch gesetzliche Bestimmungen besonders geschützt.

Im Fall von Versorgungseinschränkungen werden wir in Abstimmung mit den Behörden Teile der Versorgung über alternative Brennstoffe sicherstellen, vorrangig die Umstellung von Teilen der gasbasierten Fernwärmeerzeugung und weiterer Kunden auf Ölbasis. Die Verordnungen auf europäischer und nationaler Ebene sehen vor, dann nach und nach sogenannte „nicht geschützte Kunden“ von der Gasversorgung zu trennen. Dazu zählen in erster Linie Industrie- und Gewerbekunden, aber auch öffentliche Einrichtungen. Wir haben die betroffenen Kunden auf mögliche Liefereinschränkungen hingewiesen.

Es gibt mehrere Faktoren, die den Gaspreis beeinflussen. Bereits im vergangenen Jahr sind die Preise für Gas an den Großhandelsmärkten gestiegen. Gründe für die Preisanstiege waren unter anderem der ungewöhnlich lange Winter und die weltweit gestiegene Nachfrage nach Erdgas im Zuge der konjunkturellen Erholung nach der Corona-Pandemie. Seit dem Krieg in der Ukraine ist der Druck auf die Gaspreise weiter enorm gestiegen. Die Energieversorger sind beim Einkauf von Energie deshalb mit Kosten in nie dagewesener Höhe konfrontiert. Zum Teil müssen sie mehr als das Fünffache für Energie bezahlen als noch Anfang 2021. Das kann dazu führen, dass die Energieversorger trotz eines vorausschauenden Gaseinkaufes die gestiegenen Kosten an die Kunden weitergeben müssen.

Neben dem Gaseinkauf sind Netzentgelte, staatlich induzierte Umlagen und Steuern Bestandteil des Gaspreises. In den letzten Jahren änderten sich diese über das Jahr kaum, so dass die Endkundenpreise stabil waren. Vor allem durch die beiden neuen, volatilen Umlagen und die enorm gestiegenen Beschaffungskosten ist es wahrscheinlich, dass Kunden nun mehrfach im Jahr mit Gaspreisänderungen konfrontiert werden müssen.

Mit Blick auf die Gas-Versorgungssicherheit hat die Bundesregierung ein Gesetz beschlossen, das konkrete Mindestfüllstände der Gasspeicher an bestimmten Stichtagen vorgibt. Dies soll dazu beitragen, dass im Winter auch bei dem Ausfall von Gasimporten die Gasversorgung in Deutschland gesichert ist. Um bestimmte Füllstände in den Gasspeichern zu erreichen, ist der sog. Marktgebietsverantwortliche, Trading Hub Europe (THE), berechtigt, bei Bedarf Gas einzukaufen und in die Gasspeicher einzuspeichern. Die Verantwortung zum Erreichen der Füllstandsvorgaben der Gasspeicher liegt primär bei den Speicherbetreibern und Speichernutzern, THE ergreift jedoch im Einklang mit den rechtlichen Vorgaben ergänzende Maßnahmen, um die gesetzlich festgelegten Füllstände zu erreichen. Die dafür bis zum 01. April 2025 anfallenden Kosten werden über die sogenannte Gasspeicherumlage finanziert. Diese Umlage fließt als Preisbestandteil in den Gaspreis ein, wodurch alle Gaskunden solidarisch an den Mehrkosten beteiligt werden.

Nach offizieller Bekanntgabe erfahren Sie die Höhe der Umlage hier. Außerdem finden Sie auf dieser Seite auch weitere Fragen und Antworten zu den Gasumlagen.

Sollten Sie bereits absehen können, dass Sie eine Rechnung oder die erhöhten Abschläge nicht bezahlen können, melden Sie sich zeitnah bei Ihrem Energieversorger. Gemeinsam kann man dann im Dialog nach Lösungen suchen.

Ebenso sollten die betroffenen Personen rechtzeitig mit Ihren örtlichen Transferleistungsträgern (Sozial- und Arbeitsämter) sowie Energie- und Sozialberatungsstellen Kontakt aufnehmen, um gemeinsam Lösungen zu suchen.

Falls Sie in Zahlungsschwierigkeiten geraten sind, finden Sie hier Informationen zu verschiedenen Beratungsangeboten.

Die Energiewirtschaft arbeitet im engen Schulterschluss mit der Bundesregierung mit Hochdruck daran die Energieversorgung zu diversifizieren, neue Importquellen zu erschließen und den Ausbau der Erneuerbaren Energien voranzutreiben. Gleichzeitig müssen wir aber auch effizienter mit der vorhandenen Energie (Strom, Gas, Wärme) umgehen. Jeder Kunde kann hier durch Einspar- und Effizienzmaßnahmen einen Beitrag leisten: vom Industrieunternehmen bis zum einzelnen Bürger. Die Online-Plattform www.ganz-einfach-energiesparen.de hilft Ihnen mit Tipps und Tricks, wie Sie schnell und einfach im Alltag Energie sparen können oder Maßnahmen, die sich im Haus oder der Wohnung mit überschaubarem Aufwand umsetzen lassen. Über ausgewählte Suchportale finden Privat- wie Gewerbekunden die relevanten Förderprogramme und Beratungsangebote.

Zum Thema Energiesparen haben wir für Sie einige Energiespartipps zusammengestellt.

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