20.02.2026
Ab Mitte 2026 müssen neue Hallenheizungen zum Teil mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Wer sich hier für eine Wärmepumpe entscheidet, spart deutlich Kosten. Jetzt und in den kommenden Jahren.
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Neue Spielregeln für das Heizen in Gewerbe- und Industriehallen: Ab dem 30. Juni 2026 müssen neu eingebaute Heizungen mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien verwenden. So fordert es das Gebäudeenergiegesetz (GEG).
Es lässt dafür mehrere Möglichkeiten zu:
Für Hallen mit über vier Metern Höhe gelten Ausnahmen: Einzelne Geräte wie gasbetriebene Infrarotstrahler oder Warmluftheizungen dürfen hier über zehn Jahre schrittweise ausgetauscht werden. Solange ist der Weiterbetrieb mit fossilen Energien erlaubt. Spart der Austausch alter Heizanlagen durch ein neues fossiles Heizsystem jährlich mindestens 40 Prozent Energie ein, darf dies bis Ende 2044 durchlaufen.
Til Stricker, Projektingenieur bei den Stadtwerken Bochum, rät dazu, neue Hallenheizungen zukunftssicher zu planen. Orientierung biete dabei der kommunale Wärmeplan. Ende Juni 2026 muss er in Bochum vorliegen. „Spätestens dann ist klar, welche Energieträger im Stadtgebiet langfristig verfügbar sein werden.“
Fest steht für den Energietechnik-Fachmann aber schon jetzt: „Gasheizungen und gasbetriebene Strahlungsheizungen spielen bald kaum noch eine Rolle.“ Neben den GEG-Vorgaben sprechen wirtschaftliche Gründe dagegen. Mit dem künftigen schrittweisen Rückbau der Gasnetze steigen die Netzentgelte für verbleibende Kunden. Hinzu kommen der stetig steigende CO2-Preis sowie demnächst wohl noch weitere Aufwendungen. Wer weiterhin fossile Heiztechnik nutzen möchte, sollte sich daher klarmachen: Unabhängig vom Energiepreis klettern die Betriebskosten künftig in die Höhe. Elektrisch betriebene Lösungen können aufgrund von Strompreisentwicklungen und geringer Effizienz ebenfalls teuer werden. „Eine langfristig kostensparende Alternative ist dagegen die Wärmepumpe, idealerweise kombiniert mit einer Solaranlage“, sagt Stricker.
Til Stricker: „Für jede Anforderung eine Lösung.“
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Viele Hallen im Bestand sind aktuell gar nicht beheizt oder besitzen alte Heizsysteme mit hohen Vorlauftemperaturen. Dies ist zwar speziell für Luft-Wasser-Wärmepumpen eine Herausforderung, aber kein Ausschlusskriterium für Wärmepumpentechnik. „Für nahezu jede Anforderung gibt es heute eine Lösung“, weiß Stricker. Zudem warten Zuschüsse von bis zu 35 Prozent bei der KfW-Heizungsförderung. So lassen sich die Kosten für den Kauf einer Wärmepumpe spürbar senken.
Für Bochum kommen drei Systeme in Frage:
Stricker empfiehlt, rechtzeitig mit der Planung einer Wärmepumpen-Anlage zu beginnen. Der Grund: Sie benötigen häufig einen stärkeren Stromanschluss. Er muss beim Netzbetreiber beantragt werden – mit Vorlaufzeiten von mehreren Monaten, teilweise bis zu einem Jahr. Besonders Eigentümer von Hallen mit Heizungen, die älter als 20 Jahre sind, sollten daher möglichst rasch ihr künftiges Heizkonzept aufstellen. Die Stadtwerke Bochum unterstützen dabei mit Beratung und maßgeschneiderten Lösungen.
Für die Übergangszeit bis zum Einbau einer Wärmepumpe bieten die Stadtwerke mobile Heizzentralen an. Das GEG erlaubt es zwar auch, für maximal fünf Jahre Gas- oder Ölheizungen einzubauen. Durch Kauf, Einbau und CO2-Abgaben entstehen dadurch aber wieder zusätzliche Kosten.
Wer sich für eine Hallenbeheizung mit Wärmepumpe entscheidet, profitiert gleich mehrfach: Er kann sich Fördermittel sichern sowie Energie- und Betriebskosten sparen. Besonders in Kombination mit einer Photovoltaikanlage und gegebenfalls einem Batteriespeicher ergibt sich so ein ideales Energiekonzept. Und eine höhere Planungssicherheit bei den jährlichen Heizkosten gibt‘s noch obendrauf!
Ihre Ansprechpartner:
Til Stricker
Tel.: 0234 960-3663
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